Meistverkauft Bankauflage 8cm für Cottage Paradise PG 3+4 Sunbrella
Ursprünglicher Preis war: 189,00 €75,60 €Aktueller Preis ist: 75,60 €.
Diese Kissen werden speziell für Teakbänke der Serie Cottage Paradise angefertigt. Das Sitzkissen passt sich besser in die Sitzfläche ein und ermöglicht durch den festeren Schaumkern einen dauerhaft guten Sitzkomfort. Auch für Bänke anderer Fabrikate lassen sich die Auflagen gut einsetzen. Durch den umlaufenden Stehsaum passen sie sich optisch gut jeder Sitzgelegenheit an.
Die Füllung besteht aus einem 50mm Schaumkern, der mit 200g/m² Vlies ummantelt wird. Die Hülle ist mit einem verdecktgenähten Reißverschluss versehen, so dass sich die Füllung leicht herausnehmen lässt. Innen ist die Naht doppelt vernäht, so dass sich beim Waschen der Füllung die Nähte nicht lösen können.
Die große Auswahl an Stoffen und Dessins ermöglicht es Ihnen, den richtigen Farbakzent für Ihre Gartenmöbelausstattung zu finden.
Alle aufgeführten Stoffe sind nach Ökotex Standard 100 schadstoffgeprüft und zertifiziert. Durch eine Teflonausrüstungsind die Stoffe besonders schmutzabweisend.
Bei Sunbrella Stoffen bestehen die Fasern aus komplett durchgefärbtem Acryl. Somit ist die Lichtbeständigkeit der gewählten Farbe um ein Vielfaches höher als bei nur äußerlich gefärbten Baumwoll- oder Polyestergarnen.
Sunbrella Stoffe haben zudem die Eigenschaft, dass sie besonders widerstandsfähig gegen Ablagerungen und Verfärbungen – selbst durch Chlor- und Salzwasser – sind.
Maße (mit Stehsaum):
Breite 2-Sitzer Bank 110cm
Breite 3-Sitzer Bank 140cm
Breite 4-Sitzer Bank 170cm
Tiefe 50cm
Stärke 8cm
Produktdetails:
-100% Polyacryl
– abziehbare Auflage mit Reißverschluss
– Füllung 50mm Schaumkern mit 200g/m² Vlies ummantelt
-15mm Stehsaum
-2 Bindebänder
-schmutzabweisend durch Teflonausrüstung
-Ökotex zertifizierte Stoffe
-Füllung FCKW frei
-Handarbeit "made in Germany"
-Lieferumfang: eine Kissenhülle inkl. Füllung
Ausschluss des Widerrufsrechts
Kundenspezifische Anfertigung. Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
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